Betreuungsangebote
Begleitung zu
- Behörden
- Ärzten
- Apotheken
- Friedhof
- Einkaufen
- Museen
- Restaurants & Cafes
- Besuche Ihrer Liebsten
- Erleichterung am öffentlichen Leben
- Freizeitgestaltung durch Gespräche, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge und z. B. gemeinsames Kochen und Backen
Leistungen
Nach § 45 b, Abs. 1, Satz 3 Nr. 4 und SGB1 erkennen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten meiner Dienstleistung an.
In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gern über die finanziellen Möglichkeiten, welche die Krankenkassen/Pflegekassen für meine Dienstleistungen erbringen.
Gern kümmere ich mich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - um die direkte Abwicklung mit der entsprechenden Kasse.
Selbstverständlich können Sie meine Betreuungsangebote auch privat in Anspruch nehmen.