Betreuungsangebote


Begleitung zu 

  • Behörden
  • Ärzten 
  • Apotheken 
  • Friedhof 
  • Einkaufen
  • Museen
  • Restaurants & Cafes


  • Besuche Ihrer Liebsten


  • Erleichterung am öffentlichen Leben 


  • Freizeitgestaltung durch Gespräche, Gesellschaftsspiele, Spaziergänge und z. B. gemeinsames Kochen und Backen 


Leistungen

Nach § 45 b, Abs. 1, Satz 3 Nr. 4 und SGB1 erkennen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten meiner Dienstleistung an. 
In einem persönlichen Gespräch berate ich Sie gern über die finanziellen Möglichkeiten, welche die Krankenkassen/Pflegekassen für meine Dienstleistungen erbringen. 
Gern kümmere ich mich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - um die direkte Abwicklung mit der entsprechenden Kasse.

Selbstverständlich können Sie meine Betreuungsangebote auch privat in Anspruch nehmen.